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Haushaltshilfe & Alltags-Service – auch mit Pflegegrad
Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen und bei Erledigungen – persönlich, zuverlässig und bezahlbar. Ab Pflegegrad 1 mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Haushaltshilfe & Alltags-Service
Entlastung, die man spürt
Wenn der Haushalt zu viel wird – sei es durch das Alter, eine Krankheit oder einfach einen vollen Alltag –, sind wir für Sie da. Damit Sie Ihr Zuhause weiterhin genießen können, ohne Stress und ohne große Kosten.
Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner: freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Ideal für Senioren, Alleinstehende und Berufstätige.
Das übernehmen wir
Haushaltshilfe & Alltags-Service – unsere Leistungen
Gut zu wissen: Über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar sind nur Hilfen im Haushalt und im Alltag. Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Reparaturen und Winterdienst sind keine Haushaltshilfe – die übernehmen wir gern zusätzlich, sie werden aber privat bezahlt (in der Regel steuerlich absetzbar nach § 35a EStG).
Für wen wir da sind
Hilfe, die zu Ihrem Leben passt
Für Senioren
Sie möchten in Ihrem Zuhause bleiben, aber manches fällt schwerer: Putzen, Einkaufen, die Fenster, der Garten. Wir übernehmen, was Ihnen zu viel wird – freundlich und mit Zeit für ein Gespräch.
Für Angehörige
Sie kümmern sich um Ihre Eltern, wohnen aber nicht nebenan? Wir sind regelmäßig vor Ort, helfen im Haushalt und erledigen Besorgungen – und Sie wissen, dass jemand da ist.
Für Berufstätige & Alleinstehende
Wenig Zeit, viel zu tun? Wir halten Ihnen den Rücken frei – im Haushalt, bei Erledigungen und rund ums Haus.
Mit Pflegegrad
Ihr Entlastungsbetrag im Überblick
Ob die Kosten direkt über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden können, klären wir vorab gemeinsam mit Ihnen – rufen Sie uns einfach an.
Klar und ehrlich
Was wir machen – und was nicht
Das übernehmen wir gern
- Wohnung sauber halten: Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche
- Fenster putzen
- Einkäufe, Besorgungen und Erledigungen
- Begleitung zu Terminen
Garten, Hausmeisterdienste und kleine Reparaturen erledigen wir auch – als eigene Leistung, nicht über die Pflegekasse.
Das macht ein Pflegedienst
- Körperpflege wie Waschen und Anziehen
- Medizinische Versorgung, Medikamente, Verbände
- Pflegerische Leistungen nach ärztlicher Verordnung
Wir sind Ihre Alltagshilfe – für die Pflege selbst arbeiten wir gern Hand in Hand mit Ihrem Pflegedienst.
Sie suchen Hilfe für Ihre Eltern?
Rufen Sie uns an – wir besprechen alles in Ruhe, auch gern gemeinsam mit Ihren Angehörigen.
Häufige Fragen
Fragen zu Haushaltshilfe & Alltags-Service
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden. Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) und ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht.
Verfällt der Betrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.
Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Wir helfen Ihnen gern bei den Fragen rund um die Abrechnung.
Und ohne Pflegegrad?
Dann können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in der Regel steuerlich geltend machen – 20 % der Arbeitskosten (§ 35a EStG).
Alles aus einer Hand
Weitere Leistungen
Haushaltshilfe & Alltags-Service anfragen
Rufen Sie an – wir beraten Sie gern. Persönlich, ehrlich und unverbindlich.




